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Pfarrei | #gremienwahl

KV-Wahl: Bekanntmachung der Liste der Wahlberechtigten

Entsprechend der bistumsseitigen Vorgaben wird die Liste der Wahlberechtigten für die Wahl des Kirchenvorstands fristgerecht veröffentlicht und öffentlich bekannt gemacht. Begründete Einsprüche können bis zum 2. Oktober eingereicht werden.

Anfang November findet die Wahl zum Kirchenvorstand statt. Die Liste der Wahlberechtigten für die Kirchenvorstandswahl kann von Donnerstag, dem 25.9.2025 bis einschließlich Donnerstag, dem 2.10.2025 im Pfarrbüro von St. Augustinus, Ahstraße 7, täglich von 9 Uhr bis 12 Uhr eingesehen und eine persönliche Auskunft beschränkt auf die eigenen personenbezogenen Daten verlangt werden.

Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten sind beim Wahlvorstand in 45879 Gelsenkirchen, Ahstraße 7 bis zum Ablauf der Auslegungsfrist einzulegen. Sie sind zu begründen. Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Einsprüche nicht mehr zulässig.

Foto © "Hand, die einen Wahlzettel in die Wahlurne wirf" von Marco Verch via ccnull.de, CC-BY 2.0

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