Zum Hauptinhalt springen

Präventionsarbeit in der Pfarrei

Unsere Pfarrei soll ein Ort sein, an dem Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene sich sicher und wohl fühlen können. Deshalb wollen wir ein Ort sein, an dem sexualisierte Gewalt, sexuelle Übergriffe und Missbrauch verhindert werden.
Das Hauptinstrumentarium unserer Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen umfasst vor allem das authentische Vorleben von Gewaltverzicht, den respektvollen und akzeptierenden Umgang miteinander, eine altersgerechte, liebevolle und verständnisvolle Begleitung und eine entsprechende Vermittlung und Erklärung unserer wesentlichen Werte und Regeln.
In der Pfarrei sind alle Mitarbeitenden, haupt- wie ehrenamtlich, die mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen arbeiten, verpflichtet, eine Schulung zur Missbrauchsprävention zu besuchen und ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
In den Schulungen lernen die Teilnehmenden, welche Strategien Täter*innen nutzen, wie man genau hinschaut und angemessen reagiert, wenn Grenzen überschritten und verletzt werden und wann und wie andere Menschen geschützt werden müssen. Es gilt, eine neue Kultur der Achtsamkeit im Umgang miteinander zu entwickeln.
Um diese Kultur in der Pfarrei zu etablieren, gibt es einen Verhaltenskodex der für alle Mitarbeitenden in der Pfarrei gilt.

Verhaltenskodex

Die Pfarrei St. Augustinus bietet Lebensräume, in denen Menschen ihre Persönlichkeit, ihre religiösen und sozialen Kompetenzen und Begabungen entfalten können. Diese Lebensräume sollen geschützte Orte sein, an denen sie angenommen und sicher sind. Die Verantwortung für den Schutz vor jeglicher Form von Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, liegt bei den haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den ehrenamtlich Tätigen, die in einem von Achtsamkeit geprägten Klima einander und den ihnen anvertrauten Menschen begegnen sollen.
Ziel der präventiven Arbeit ist es, eine „Kultur der Achtsamkeit“ zu etablieren und dadurch Kinder und Jugendliche sowie schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene vor jeglicher Form von Gewalt insbesondere von sexualisierten Übergriffen zu schützen.. Vor allem aber gilt es, eine Haltung einzunehmen, die gekennzeichnet ist von wachsamem Hinschauen, offenem Ansprechen, transparentem und einfühlsamem Handeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, mit schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen und untereinander.
Die haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die ehrenamtlich Tätigen verpflichten sich zu folgendem Verhaltenskodex:

  1. Meine Arbeit mit den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen sowie jungen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Ich achte ihre Würde und ihre Rechte. Ich stärke sie, für ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit wirksam einzutreten.
  2. Ich gehe verantwortungsbewusst und achtsam mit Nähe und Distanz um. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der mir Anvertrauten.
  3. Mir ist meine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den mir anvertrauten Minderjährigen sowie jungen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen bewusst. Ich handle nachvollziehbar und ehrlich. Beziehungen gestalte ich transparent und nutze keine Abhängigkeiten aus.
  4. Ich toleriere weder diskriminierendes, gewalttätiges noch grenzüber¬schreitendes sexualisiertes Verhalten in Wort oder Tat. Ich beziehe dagegen aktiv Stellung. Nehme ich Grenzverletzungen wahr, bin ich verpflichtet, die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen einzuleiten.
  5. Ich informiere mich über die Verfahrenswege und die Ansprechpartner in der Pfarrei St. Joseph und des Bistums Essen und hole mir bei Bedarf Beratung und Unterstützung.
  6. Ich kenne das institutionelle Schutzkonzept der Pfarrei St. Joseph und nehme an den für die jeweilige Tätigkeit notwendigen Schulungen regelmäßig teil.
  7. Ich bin mir bewusst, dass jegliche Form von sexualisierter Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen disziplinarische, arbeitsrechtliche und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat.

Gestaltung von Nähe und Distanz

In der pädagogischen, erzieherischen, seelsorglichen und pflegerischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen  sowie jungen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen geht es darum, ein adäquates Verhältnis von Nähe und Distanz zu schaffen. Die Beziehungsgestaltung muss dem jeweiligen Auftrag entsprechen und stimmig sein, insbesondere dann, wenn dadurch emotionale Abhängigkeiten entstehen oder entstehen können.

Angemessenheit von Körperkontakt

Bei körperlichen Berührungen in der Arbeit mit Menschen sind Achtsamkeit und Zurückhaltung geboten, d.h. der Wille der Schutzperson ist ausnahmslos zu respektieren.

Sprache und Wortwahl

Durch Sprache und Wortwahl können Menschen verletzt und gedemütigt werden. Verbale Interaktion soll der jeweiligen Rolle und dem Auftrag entsprechen und der Zielgruppe und deren Bedürfnissen angepasst sein. Dies gilt es besonders in Konfliktsituationen zu berücksichtigen.

Beachtung der Intimsphäre

Der Schutz der Intimsphäre ist ein hohes Gut, das es zu wahren gilt. Veranstaltungen mit Übernachtung sind besondere Herausforderungen und Situationen, bei denen man sich der damit verbundenen hohen Verantwortung bewusst sein muss. Diese Maßnahmen sind grundsätzlich pädagogisch sinnvoll und wünschenswert, da sie viele unterschiedliche Erfahrungsebenen ansprechen.

Zulässigkeit von Geschenken

Geschenke und Bevorzugungen können eine ernst gemeinte und pädagogisch sinnvolle Zuwendung nicht ersetzen. Sie gehören nicht zu den pädagogischen Maßnahmen, die dazu dienen, um Kinder und Jugendliche, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene zu selbstbewussten, freien Menschen zu erziehen. Vielmehr können exklusive Geschenke, insbesondere, wenn sie nur ausgewählten Kindern zu teil werden, deren emotionale Abhängigkeit fördern.
Daher gehört es zu den Aufgaben der verantwortlich Tätigen, den Umgang mit Geschenken reflektiert und transparent zu handhaben.

Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

Der Umgang mit sozialen Netzwerken und digitalen Medien ist in der heutigen Zeit alltägliches Handeln. Um Medienkompetenz zu fördern, ist ein umsichtiger Umgang damit unerlässlich. Die Auswahl von Filmen, Fotos, Spielen und Materialien muss im Sinne eines achtsamen Umgangs miteinander sorgsam getroffen werden. Sie hat pädagogisch sinnvoll und altersadäquat zu erfolgen.

Pädagogische Konsequenzen

Pädagogische Maßnahmen müssen so gestaltet sein, dass die persönlichen Grenzen von Schutzbefohlenen nicht überschritten werden. Es ist darauf zu achten, dass diese im direkten Bezug zum Regelverstoß stehen, angemessen, konsequent und für den Betroffenen plausibel sind.

Auf der Basis dieser Grundhaltung und der allgemeinen Regeln und Verhaltensstandards sollen konkrete Verhaltensregeln für die jeweiligen Arbeitsbereiche festgelegt werden. Ausnahmeregelungen davon müssen nachvollziehbar und transparent sein.

Prävention von und Hilfe bei sexualisierter Gewalt und Missbrauch im Bistum Essen

Weitere Informationen und unabhängige Kontaktpersonen finden Sie auch unter direkt beim Bistum Essen

Mehr Informationen

Ansprechpartnerin

Eva Müller

Seelsorgerin

Grillostraße 62, 45881 Gelsenkirchen

Ansprechpartnerin für Erstkommunionvorbereitung, Prävention