PGR- und KV-Wahl: Wechsel der Wahl-Pfarrei möglich!
Am 8. und 9. November finden in allen Pfarreien des Bistums Kirchenvorstands- und Pfarrgemeinderatswahlen statt. Es gibt eine wichtige Neuerung: Man kann die Pfarrei wechseln, in der man wählen oder als Kandidatin oder Kandidat aufgestellt werden möchte.
Die Regelung, die schon bei der letzten Wahl zu den Pfarrgemeinderäten bestand, gilt nun auch für die kommenden Kirchenvorstandswahlen: Man kann die Pfarrei, in der man wählen oder als Kandidatin oder Kandidat aufgestellt werden möchte, wechseln.
Sollten Sie in der Pfarrei St. Augustinus aktiv sein oder Interesse an einer aktiven Mitarbeit haben, jedoch ihren Erstwohnsitz in einer anderen Pfarrei haben, besteht die Möglichkeit sich im Pfarrbüro zu melden und dort den Wechsel der Wahl-Pfarrei zu beantragen. Durch diesen Antrag werden Sie aus der Wählerliste Ihrer Wohnsitzpfarrei gestrichen und in die Wählerliste der Pfarrei St. Augustinus aufgenommen. Dann können Sie sich auch als Kandidat*in für den Kirchenvorstand aufstellen lassen.
Der Antrag ist für die Kirchenvorstandswahl auch über die Bistumsgrenzen der angrenzenden Bistümer möglich. Die Frist hierfür endet 5 Monate vor der Wahl, also aufgrund des Pfingstmontag für die anstehende Wahl am 10.06.2025.
Melden Sie sich gerne! Wir hoffen bereits jetzt auf eine gute Wahlbeteiligung und möchten alle ermuntern, sich zu melden, die an einem Wahlamt in unserer Pfarrei interessiert sind oder hier wählen möchten und so zum Ausdruck bringen, dass sie daran interessiert sind, auch in den Gremien die Zukunft unserer Pfarrei mitzugestalten.
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