Neues Kirchenvorstandsrecht tritt in Kraft
Ab dem 1.11.2024 gilt in NRW das neue Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG). Damit wurde das bisherige staatliche Gesetz durch ein kirchliches ersetzt.
Die nordrhein-westfälischen Diözesen haben das Kirchenvorstandsrecht modernisiert. Ab dem 1. November 2024 wird das alte staatliche Vermögensverwaltungsgesetz (VVG) durch ein neues kirchliches Gesetz (KVVG) ersetzt. Die Erzbistümer und Bistümer von Köln, Paderborn, Aachen, Essen und Münster haben dafür eigene, abgestimmte Regelungen erlassen.
Das neue Gesetz ermöglicht eine flexiblere Gestaltung der Kirchenvorstände, etwa bei Amtszeiten, Gremiengrößen und Sitzungsformaten. Dennoch bleibt das Grundprinzip erhalten: Die gewählten Kirchenvorstände sind weiterhin für die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinden zuständig.
Die nächsten Kirchenvorstandswahlen finden, parallel zu den Pfarrgemeinderatswahlen, am 8./9. November 2025 statt. Bis dahin bleiben die aktuellen Vorstände im Amt.
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