Zum Hauptinhalt springen
Der Beitrag ist vom 05.12.2021 – die enthaltenen Informationen sind ggf. nicht mehr aktuell.
Pfarrei | #mitteilung #corona

Aktuelle Hinweise zur Coronaschutzverordnung

Auf Grund der geänderten Coronaschutzverordnung (CoronaSchV) gibt es neue Vorgaben zur Nutzung unserer Gemeindehäuser.

Hier gilt der Maßstab, dass, wie bisher schon, mindestens die 3G-Regel gilt. Neu ist, dass Zusammenkünfte, die vorwiegend der Freizeitgestaltung dienen, der 2G-Regel unterliegen.

Die Nutzung der Gemeindehäuser ist in unserer Pfarrei weiterhin auf kirchennahe oder zur Kirche gehörende Gruppen und Vereine begrenzt.

Das bedeutet unter der 3G-Regel sind möglich

  • Angebote und Veranstaltungen der schulischen, beruflichen oder berufsbezogenen Bildung, der politischen Bildung und der Selbsthilfe (z. B. Treffen von Kreuzbundgruppen)
  • rechtlich erforderliche Sitzungen von Gremien, Gemeinschaften oder Vereine (z. B. KV, PGR, Vorstands- oder erforderliche Termine der Mitgliederversammlung von Vereinen)

Der 2G-Regel unterliegen z. B.

  • sonstige Zusammenkünfte von Gruppen, Vereinen und Verbänden - oder auch Angebote für Senioren o.a. –
  • Kulturveranstaltungen, Vorträge, Lesungen, Konzerte
  • Advents-, Nikolaus-, Weihnachtsfeste

Wir weisen ausdrücklich auch auf die Seite des Landes www.land.nrw/corona hin, auf der immer die aktuellen Regelungen zu finden sind, sowie vereinfachte, gute Darstellungen derselben.

Sicherheitsausschuss des Kirchenvorstandes

Gelsenkirchen, den 1. Dezember 2021

Newsletter

Erhalten Sie den Newsletter der Pfarrei aus erster Hand - und vor allem umweltfreundlich als E-Mail.

Jetzt hier anmelden