Aktuelle Hinweise zur Coronaschutzverordnung
Auf Grund der geänderten Coronaschutzverordnung (CoronaSchV) gibt es neue Vorgaben zur Nutzung unserer Gemeindehäuser.
Hier gilt der Maßstab, dass, wie bisher schon, mindestens die 3G-Regel gilt. Neu ist, dass Zusammenkünfte, die vorwiegend der Freizeitgestaltung dienen, der 2G-Regel unterliegen.
Die Nutzung der Gemeindehäuser ist in unserer Pfarrei weiterhin auf kirchennahe oder zur Kirche gehörende Gruppen und Vereine begrenzt.
Das bedeutet unter der 3G-Regel sind möglich
- Angebote und Veranstaltungen der schulischen, beruflichen oder berufsbezogenen Bildung, der politischen Bildung und der Selbsthilfe (z. B. Treffen von Kreuzbundgruppen)
- rechtlich erforderliche Sitzungen von Gremien, Gemeinschaften oder Vereine (z. B. KV, PGR, Vorstands- oder erforderliche Termine der Mitgliederversammlung von Vereinen)
Der 2G-Regel unterliegen z. B.
- sonstige Zusammenkünfte von Gruppen, Vereinen und Verbänden - oder auch Angebote für Senioren o.a. –
- Kulturveranstaltungen, Vorträge, Lesungen, Konzerte
- Advents-, Nikolaus-, Weihnachtsfeste
Wir weisen ausdrücklich auch auf die Seite des Landes www.land.nrw/corona hin, auf der immer die aktuellen Regelungen zu finden sind, sowie vereinfachte, gute Darstellungen derselben.
Sicherheitsausschuss des Kirchenvorstandes
Gelsenkirchen, den 1. Dezember 2021
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